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Aktenzeichen IV 250/98

Datum 23.01.1899

Leitsatz Findet bei Versicherungsverträgen und Bestätigungen der Schlesischen Provinzial-Landfeuersocietät, bei welchen bewegliche Sachen im Versicherungswerte von mehr als 3000 M den Gegenstand der Versicherung bilden, die Befreiungsvorschrift unter 2 zu Tarifnummer 70 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B3D0248

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