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Aktenzeichen IV 291/98
Datum 13.02.1899
Leitsatz Inwieweit ist in Ehesachen gegenüber dem Umstande, daß ein Ehegatte wegen Blödsinns entmündigt worden, der Beweis zulässig, daß dem Ehegatten gewisse Ehevergehen doch zuzurechnen seien?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B430276
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