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Aktenzeichen II 435/98

Datum 27.02.1899

Leitsatz 1. Kann derjenige, welcher während des Enteignungsverfahrens das zu enteignende Grundstück in einem gegen den Eigentümer eingeleiteten Subhastationsverfahren angesteigert hat, von dem Unternehmer die Zahlung der im Administrativverfahren oder in dem demnächstigen gerichtlichen Verfahren festgesetzten Entschädigung verlangen, wenn diese Festsetzungen nicht für ihn, sondern für den früheren Eigentümer erfolgt sind? 2. Ist derjenige, zu dessen Gunsten zur Zeit der Zustellung des im Falle der Dringlichkeit vor Erledigung des gerichtlichen Verfahrens erlassenen Enteignungsbeschlusses eine Hypothekeneintragung bestanden hat, berechtigt, von dem Unternehmer die Hinterlegung der demnächst im gerichtlichen Verfahren erhöhten Entschädigung zu verlangen, wenn mittlerweile in dem auf die Subhastation gefolgten Verteilungsverfahren die Hypothekeneintragung gelöscht worden ist? 3. Erlöschen nach rheinisch-französischem Rechte die Hypotheken mit dem Zuschlage in der Subhastation?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B480299

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