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Aktenzeichen IV 325/98
Datum 06.03.1899
Leitsatz Ist die Steuerbefreiung 3 der Tarifstelle 32 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auch dann anwendbar, wenn nur je zwei Stücke der zu liefernden Gegenstände einander gleich sein sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B490304
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