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Aktenzeichen IV 444/98

Datum 06.03.1899

Leitsatz 1. Kann der mit einem Vorausvermächtnisse Bedachte bezüglich des Gegenstandes des Vorausvermächtnisses der Substitut des Erben (oder Fiduziarerben) sein? 2. Ist es für die Beurteilung der vorstehenden Frage von entscheidender Bedeutung, wenn das Vorausvermächtnis unter einer Bedingung ausgesetzt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B4A0310

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