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Aktenzeichen IV 440/98
Datum 09.03.1899
Leitsatz Ist, wenn beide Eheleute sich ihre bisherigen Ehebrüche verziehen haben, und dann der Ehemann einen neuen Ehebruch begeht, die Ehescheidungsklage der Ehefrau wegen jenes neuen Ehebruches des Ehemannes unbedingt zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B4D0330
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