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Aktenzeichen IV 396/98

Datum 20.04.1899

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des § 6 Id des Gesetzes vom 8. Mai 1837 über die persönliche Fähigkeit zur Ausübung der Rechte der Standschaft, der Gerichtsbarkeit und des Patronats (G.S. S. 99) bezüglich der Unfähigkeit zur Ausübung der Patronatsrechte überhaupt noch, und insbesondere auch im Falle einer mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verbundenen strafrechtlichen Verurteilung des Patrons wegen Betruges Anwendung? 2. Ist, falls die vorstehende Frage bejaht werden muß, darüber, ob die erwähnte Unfähigkeit vorliegt, der Rechtsweg zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B570361

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