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Aktenzeichen VI 27/99

Datum 27.04.1899

Leitsatz Kann der Beschädigte auf Grund des § 26 A.L.R. I. 6 von einem Anderen, welcher ein Polizeigesetz vernachlässigt hat, stets Schadensersatz fordern, auch wenn er selbst ein Polizeigesetz vernachlässigt hat, durch dessen Beobachtung der Schade vermieden worden wäre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B580369

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