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Aktenzeichen II 428/98
Datum 28.03.1899
Leitsatz 1. Wird ein Kaufvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner dadurch ausgeschlossen, daß er zum Zwecke der Sicherung des Gläubigers für seine Forderungen gethätigt wird, und daß die verkauften Gegenstände im Besitze des Schuldners verbleiben sollen? 2. Zur Prüfung der Frage, ob die Erfordernisse eines Kaufvertrages vorliegen, oder nicht vielmehr eine bloße Pfandbestellung gewollt war.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B5F0393
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