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Aktenzeichen III 53/99

Datum 10.03.1899

Leitsatz 1. Ist die Einlegung der sofortigen Beschwerde vor der Zustellung der anzugreifenden Entscheidung zulässig? 2. Kann die Einreichung der Berufungsschrift als Einlegung der allein zulässigen sofortigen Beschwerde angesehen werden und deren Notfrist wahren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B6A0415

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