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Aktenzeichen V 38/99

Datum 05.04.1899

Leitsatz Ist nach Abhaltung eines Beweisaufnahmetermines eine Beschwerde darüber zulässig, daß der Rechtsanwalt, welcher sich als Vertreter der einen Partei gemeldet hat, zu diesem Termine nicht zugelassen worden ist, weil er seine Bevollmächtigung nicht nachgewiesen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B6E0424

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