zurück
Aktenzeichen V 38/99
Datum 05.04.1899
Leitsatz Ist nach Abhaltung eines Beweisaufnahmetermines eine Beschwerde darüber zulässig, daß der Rechtsanwalt, welcher sich als Vertreter der einen Partei gemeldet hat, zu diesem Termine nicht zugelassen worden ist, weil er seine Bevollmächtigung nicht nachgewiesen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402B6E0424
zurück