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Aktenzeichen I 119/99

Datum 07.06.1899

Leitsatz Muß, wenn die versicherten Güter Seebeschädigung erlitten haben, der Zollnachlaß, der im Bestimmungshafen wegen der Beschädigung gewährt worden ist, zu Gunsten des Versicherers in die Schadensrechnung eingestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C080019

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