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Aktenzeichen III 142/99

Datum 26.09.1899

Leitsatz Wird die Bereicherungsklage nach Art. 83 W.O. dadurch ausgeschlossen, daß zur Zeit des Erlöschens der wechselmäßigen Verbindlichkeit des Ausstellers oder des Acceptanten die Klage aus dem unterliegenden Rechtsverhältnisse noch fortbesteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C150078

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