zurück
Aktenzeichen IV 153/99
Datum 12.10.1899
Leitsatz Kann ein Militärinvalide auf Grund des § 103 des Militärpensionsgesetzes Weiterzahlung seiner Invalidenpension beanspruchen, wenn er in Preußen als Gerichtsvollzieher angestellt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C170085
zurück