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Aktenzeichen IV 153/99

Datum 12.10.1899

Leitsatz Kann ein Militärinvalide auf Grund des § 103 des Militärpensionsgesetzes Weiterzahlung seiner Invalidenpension beanspruchen, wenn er in Preußen als Gerichtsvollzieher angestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C170085

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