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Aktenzeichen V 354/98

Datum 29.04.1899

Leitsatz Wird auf den der Flut und Ebbe unterworfenen Flußstrecken die Grenze zwischen Flußbett und Ufer durch den mittleren höchsten Flutwasserstand, oder durch die Mittellinie zwischen dem gewöhnlichen tiefsten Ebbewasserstande und dem gewöhnlichen höchsten Flutwasserstande bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C1E0124

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