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Aktenzeichen III 103/99
Datum 19.09.1899
Leitsatz Kann bei Gemeindeservituten, welche zur Befriedigung individueller Bedürfnisse der Gemeindemitglieder dienen, auch das einzelne Gemeindemitglied zur klageweisen Verfolgung der servitutischen Rechte für aktiv legitimiert erachtet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C220145
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