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Aktenzeichen I 221/99

Datum 04.10.1899

Leitsatz 1. Ist die Regreßpflicht des Inländers, der einen im Auslande zahlbaren Check ausstellt, nach dem Rechte des ausländischen Zahlungsortes, oder nach dem Rechte seines Wohnortes oder des Ortes seiner Handelsniederlassung zu beurteilen? 2. Besteht nach gemeinem deutschen Rechte eine checkrechtliche Regreßpflicht des Checkausstellers dem Inhaber des Checks gegenüber?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C250152

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