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Aktenzeichen III 149/99
Datum 20.10.1899
Leitsatz Gilt die für die Pupillarsubstitution bestehende Rechtsvermutung, daß mit ihr zugleich die Vulgarsubstitution gewollt sei, auch für die Quasipupillarsubstitution? Ist bei der Quasipupillarsubstitution wenigstens der Beweis zuzulassen, daß mit ihr auch die Vulgarsubstitution gewollt sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C260160
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