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Aktenzeichen IV 65/99

Datum 12.05.1899

Leitsatz Setzt der § 65 Abs. 4 der preußischen Städte-Ordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 eine anderweite Anstellung im preußischen Staats- oder Gemeindedienste voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C320203

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