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Aktenzeichen V 449/98

Datum 31.05.1899

Leitsatz Sind mit der Außerhebungsetzung der staatlichen Bergwerksabgabe durch das Gesetz vom 14. Juli 1893 auch die Bergwerksabgaben an diejenigen Privatregalbesitzer außer Hebung getreten, deren Recht durch Regulativ dahin beschränkt ist, daß die von den Bergbautreibenden an sie zu entrichtenden Abgaben den Betrag der gesetzlich bestimmten landesherrlichen Abgaben nicht übersteigen dürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C360224

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