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Aktenzeichen VI 118/99

Datum 15.06.1899

Leitsatz Verliert der Käufer den Anspruch auf Schadensersatz wegen solcher Mängel, die auf fehlerhafter Bauausführung beruhen, wenn er das Gebäude in Besitz genommen, die Mängel aber, obgleich sie in die Augen fallend waren, nicht gerügt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C3B0240

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