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Aktenzeichen V 402/98
Datum 19.06.1899
Leitsatz 1. Hat die Rentenbankrente dieselbe rechtliche Natur, wie die durch sie abgelöste Reallast? 2. Kann die Rentenbankrente im Sinne des § 183 A.L.R. I. 11 zu den Privatlasten gehören, welche allen Grundstücken derselben Art in der Provinz gemein zu sein pflegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C3C0243
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