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Aktenzeichen V 47/99

Datum 01.07.1899

Leitsatz 1. Hat der Wandelungskläger gegen seinen Verkäufer einen Anspruch auf Erstattung der für den Kauf aufgewendeten Kosten (Vertragskosten, Stempel, städtische Umsatzsteuer)? 2. Muß der wandelnde Käufer die bis zur Wandelung aus der Sache gezogenen Reineinnahmen dem Verkäufer herausgeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C3E0250

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