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Aktenzeichen IV 106/99

Datum 03.07.1899

Leitsatz Sind die aus betriebsgemäßen Zuständen oder Handlungen hervorgehenden Unfälle, von denen die im Betriebe Beschäftigten betroffen werden, als Betriebsunfälle im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 1887, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, (G.S. S. 282) grundsätzlich nicht anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C3F0253

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