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Aktenzeichen V 162/99

Datum 08.07.1899

Leitsatz 1. Berücksichtigung der vom verklagten Verkäufer nicht ausdrücklich geltend gemachten Augenfälligkeit des Fehlers der verkauften Sache. 2. Verpflichtet § 12 Einl. zum A.L.R. auch zur Erkundigung um örtliche Polizeiverordnungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C420274

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