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Aktenzeichen II 90/99
Datum 11.07.1899
Leitsatz Kann ein "Einbringen" in eine neu errichtete Aktiengesellschaft im Sinne der Tarifnummer 25c des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 nur von demjenigen erfolgen, welcher den Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der Aktiengesellschaft mitabgeschlossen hat und selbst Aktionär der Gesellschaft ist, oder auch von einem außerhalb der Aktiengesellschaft stehenden Dritten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C430278
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