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Aktenzeichen V 325/98
Datum 18.04.1899
Leitsatz 1. Steht den Eigentümern der an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Häuser ein Entschädigungsanspruch zu, wenn die Verbindung ihrer Häuser mit der Straße durch eine mit dieser vorgenommene Veränderung dauernd erheblich erschwert wird? 2. Sind in solchem Falle die Vorteile zur Anrechnung zu bringen, welche den Hauseigentümern aus der Veränderung der Straße erwachsen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C440282
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