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Aktenzeichen VIa 108/99

Datum 06.10.1899

Leitsatz Ist in einem nach § 30 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 erhobenen Rechtsstreite der Einwand des Unternehmers zulässig, daß er nicht entschädigungspflichtig und daher passiv nicht legitimiert sei, weil die für ihn erfolgende Enteignung nicht oder nicht wesentlich in seinem, sondern im Interesse eines Anderen gelegen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C4D0325

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