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Aktenzeichen VIa 222/99

Datum 10.10.1899

Leitsatz Ist bei Beurteilung der Frage, ob ein Behältnis noch von anderer Seite Licht habe (§§ 143. 142 A.L.R. I. 8), zu prüfen, ob die Nebenlichtquelle allein dem Behältnisse genügendes Licht gewährt, oder ist dabei dasjenige Licht mit zu berücksichtigen, das dem Behältnisse durch das verbaute Fenster beim Zurückweichen des Baues auf die in § 143 bezeichnete Entfernung zufließen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C4F0335

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