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Aktenzeichen IV 434/98
Datum 04.05.1899
Leitsatz Findet die Vorschrift des § 749 Abs. 1 Ziff. 5 C.P.O. auf das Diensteinkommen und die Pension der Oberwachtmeister und Gendarmen der preußischen Landgendarmerie Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C540350
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