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Aktenzeichen VI 78/99
Datum 08.05.1899
Leitsatz 1. Ist es unumgänglich, wenn die Einrede der Unzuständigkeit vorgeschützt ist, die gleichzeitig aufgestellte Rüge des Mangels ordnungsmäßiger Klagezustellung zuvor zu prüfen? 2. Kann dieser Mangel durch erneute Zustellung der Klage, auch wenn solche erst nach dem Zeitpunkte erfolgt, zu welchem auf die Klage Termin angesetzt worden, geheilt werden? 3. Voraussetzungen des Gerichtsstandes der Niederlassung im Sinne des § 22 Abs. 2 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C550350
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