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Aktenzeichen II 110/99
Datum 19.05.1899
Leitsatz Ist unter "gewerblicher Niederlassung" in § 2 des Reichsgesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 nicht nur die Hauptniederlassung, sondern auch die Zweigniederlassung des Beklagten zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C590361
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