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Aktenzeichen V 235/90

Datum 10.06.1899

Leitsatz Ist der preußische Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte im Falle eines negativen Konfliktes zur Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung, welche den Rechtsweg für unzulässig erklärt hat, auch dann befugt, wenn diese Entscheidung vom Reichsgerichte erlassen ist? Wie hat sich im Falle einer solchen Aufhebung das Reichsgericht zu verhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C600377

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