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Aktenzeichen VI 120/99

Datum 15.06.1899

Leitsatz 1. Giebt es Fälle, in denen ein Schiedsrichter von der Ausübung dieses seines Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist? 2. Kann ein Schiedsspruch deshalb angefochten werden, weil die Partei in Ansehung des Schiedsrichters oder eines der Schiedsrichter einen Grund zur Ablehnung gehabt hätte? 3. Verliert die Partei das Recht, einen Schiedsrichter abzulehnen, schlechthin dadurch, daß sie bei Kenntnis des Ablehnungsgrundes einen Antrag bei dem Schiedsgerichte stellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C630391

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