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Aktenzeichen III 60/99
Datum 20.06.1899
Leitsatz Ist die Verhinderung des Richters, sich selbst als Zeugen zu vernehmen, insbesondere im Sinne des § 24 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (G.S. 1878 S. 230), eine thatsächliche, oder eine rechtliche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C640394
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