zurück

Aktenzeichen III 60/99

Datum 20.06.1899

Leitsatz Ist die Verhinderung des Richters, sich selbst als Zeugen zu vernehmen, insbesondere im Sinne des § 24 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (G.S. 1878 S. 230), eine thatsächliche, oder eine rechtliche?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C640394

Download PDF

zurück