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Aktenzeichen VIa 23/99

Datum 20.06.1899

Leitsatz Haben die Gebühr für die Vertretung in einem Beweisaufnahmeverfahren und die erhöhte Gebühr für die Vertretung in der weiteren mündlichen Verhandlung zur Voraussetzung, daß es zu einer Aufnahme der Beweise gekommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C650397

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