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Aktenzeichen III 53/90

Datum 23.06.1899

Leitsatz Sind die abgelehnten Richter auch dann verhindert, an der Beschlußfassung über ein gegen sie gerichtetes Ablehnungsgesuch teilzunehmen, wenn dieses nicht ernstlich oder in gutem Glauben, sondern nur gestellt ist, um die Thätigkeit des Gerichtes zu lähmen oder doch die Sache zu verschleppen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C670402

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