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Aktenzeichen II 40/99

Datum 24.06.1899

Leitsatz Darf das Gericht der höheren Instanz, auch wenn es nicht mit der Sache selbst befaßt ist, sondern nur über eine auf die Kostenfestsetzung bezügliche Beschwerde zu entscheiden hat, nach § 16 Abs. 1 G.K.G. von Amts wegen die in der unteren Instanz erfolgte Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes ändern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C680403

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