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Aktenzeichen IV 266/99

Datum 20.07.1899

Leitsatz Ist die Bestimmung des zuständigen Gerichtes auf Grund des § 36 Ziff. 3 C.P.O. auch dann zulässig, wenn eine mehreren Personen, die nicht denselben allgemeinen Gerichtsstand haben, gemeinschaftlich zustehende Forderung gepfändet werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C6C0418

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