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Aktenzeichen VIa 109/99

Datum 22.09.1899

Leitsatz 1. Darf die im § 391 C.P.O. vorgeschriebene Eidesnorm dahin geändert werden, daß hinsichtlich des Besitzes der Urkunde der Eid nur in negativer Fassung über die Überzeugung zu leisten ist? 2. Was sind die Voraussetzungen des Editionsantrages in Bezug auf den Zweck des Editionsverfahrens? 3. Hat die Verweigerung des Editionseides zur Folge, daß der Besitz der Urkunde als bewiesen gilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C6E0422

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