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Aktenzeichen VIa 133/99
Datum 03.10.1899
Leitsatz Sind schriftliche Gutachten von Fachbehörden, deren Einholung nicht den in §§ 367 flg. C.P.O. enthaltenen Vorschriften entspricht, vom Richter zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402C700428
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