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Aktenzeichen VIa 159/99

Datum 03.11.1899

Leitsatz 1. Begriff "Bauherr" in § 27 des Gesetzes, betr. die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887. 2. Kann, wenn der Grundeigentümer baut, die Baubank als Bauherr angesehen werden, von welcher er das Grundstück mit der Verpflichtung zu bauen erworben hat? 3. Ist eine Zahlung, die infolge der Bedrohung mit administrativer Zwangsvollstreckung geleistet ist, im Sinne von § 207 A.L.R. I. 16 abgenötigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D010001

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