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Aktenzeichen II 251/99
Datum 24.11.1899
Leitsatz 1. Setzt § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 voraus, daß der anzufechtende Vertrag in der im § 3 Nr. 2 das. bezeichneten Frist abgeschlossen worden sei? 2. Welchen Gegenbeweis hat im Falle der § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Anfechtungsgesetzes der Anfechtungsbeklagte zu führen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D090045
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