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Aktenzeichen VIa 207/99

Datum 24.11.1899

Leitsatz Hat die infolge landesgesetzlicher Vorschrift bewirkte Eintragung der Konkurseröffnung im Handelsregister, wenn der Gemeinschuldner Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft ist, die Wirkung, daß mit dem Tage der Eintragung gemäß Art. 146 Abs. 2 H.G.B. die Verjährung der Klagen gegen ihn aus Ansprüchen gegen die Gesellschaft beginnt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D0A0047

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