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Aktenzeichen I 313/99
Datum 02.12.1899
Leitsatz Steht einem Rheder oder einem Schiffseigner im Sinne des Binnenschiffahrtsgesetzes, dessen Schiff infolge Verschuldens einer Person der Besatzung eines anderen ihm gehörenden Schiffes beschädigt worden ist, gegenüber dem Schiffsvermögen, welches von diesem letzteren Schiffe und dessen Fracht gebildet wird, ein Anspruch auf Schadensersatz zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D0B0050
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