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Aktenzeichen VIa 401/99

Datum 12.12.1899

Leitsatz Liegt ein neues abgabepflichtiges Geschäft im Sinne des § 8 Abs. 2 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 vor, wenn eine Vertragspartei von der Befugnis Gebrauch macht, welche bei Abschluß des als "Kassageschäft" bezeichneten Anschaffungsgeschäftes dahin vorbehalten worden ist, daß es jedem Teile freistehen solle, durch eine sofort nach Abschluß abzugebende Erklärung Hinausschiebung der Erfüllung zu verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D0F0065

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