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Aktenzeichen VI 15/99

Datum 27.12.1899

Leitsatz Unterliegt eine Aktie deshalb, weil sie durch einen Stempelaufdruck oder einen anderen auf sie gesetzten Vermerk nachträglich als eine mit einem Vorzugsrechte versehene Aktie bezeichnet worden ist, einer Stempelabgabe nach Maßgabe der Nr. 1 des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 27. April 1894?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D130087

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