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Aktenzeichen III 257/99

Datum 02.01.1900

Leitsatz 1. Inwieweit findet Art. 201 des Einf.-Ges. zum B.G.B. auf Ehescheidungssachen (erster, zweiter oder dritter Instanz), die vor dem 1. Januar 1900 anhängig geworden sind, Anwendung? 2. Hat das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob ein vor dem 1. Januar 1900 verkündetes Berufungsurteil auf einer Gesetzesverletzung im Sinne der §§ 549. 550 C.P.O. (n. F.) beruht, das zur Zeit der Verkündung des Berufungsurteiles geltende Recht, oder das Bürgerliche Gesetzbuch und dessen Einführungsgesetz anzuwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D150095

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