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Aktenzeichen VI 345/99

Datum 22.01.1900

Leitsatz Ist die nach der Zahlungseinstellung geschehene Aushändigung von Geld oder Wertpapieren an die Reichsbank behufs Gutschrift des Wertes auf Girokonto nach § 23 (30 n. F.) Nr. 1 K.O. anfechtbar, wenn sie nur erfolgt ist, um das Girokonto des späteren Gemeinschuldners zu erhöhen und es dadurch zu ermöglichen, daß eine früher von ihm ausgestellte Zahlungsanweisung honoriert werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D190110

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