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Aktenzeichen I 398/99

Datum 24.01.1900

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 5 Abs. 1 des Patentgesetzes. Liegt Vorbenutzung der Erfindung im Sinne des § 5 Abs. 1 schon darin, daß vor der Patentanmeldung vom Inlande aus bei dem Fabrikanten im Auslande die später patentierte Maschine bestellt und zum Teil bezahlt wird, wenn die Lieferung der Maschine nach dem Inlande erst nach der Patentanmeldung erfolgt? 2. Einrede der Arglist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402D1A0116

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